Wir heißen Sie  auf der Seite der deutschen Satirebehörde herzlich willkommen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Satiretätigkeit in Deutschland zu überwachen, einheitlichen Standards zu unterwerfen sowie durch eigene Satiretätigkeit einen Beitrag für die deutsche Satire zu leisten. Unser Wirkungsgebiet erstreckt sich über die gesamte deutschsprachige Abteilung des sogenannten Internetzes.

Im tiefsten Entsetzen,

Ihre Sachbearbeiter der Satirebehörde

„Satire darf alles, sofern sie sich den Standards der Satirebehörde unterwirft.“

Recep Tayyip Erdoğan

Behörde des Jahres

5/5

– Stiftung Warentest (1963)

Viel Bürokratie kostet auch viel Geld. Trotz der finanziellen Unterstützung ihrer Schirmherren und der üppigen Entlassungen junger Praktikanten kann die Satirebehörde ihre Verwaltungskosten, Kopiergeld und Co nicht weiter stemmen. Unterstützen Sie daher die Satirebehörde!

Das Satiregesetzbuch (SatGB) ist das justizielle Gerüst für die Arbeit der Satirebehörde. Die enthaltenen Regelungen betreffen die Allgemeingültigkeit und den Geltungsbereich von Satire, den Aufgabenbereich und Anspruch der Satirebehörde sowie die Satirefähigkeit und -tätigkeit jeder öffentlich und primär nicht-öffentlich atmenden Person. Das gesamte SatGB finden Sie hier.

Die Satirebehörde-Unterbehörden sind das verlängerte Bein der Satirebehörde und unterstützen eben diese in allen relevanten Belangen. Die von der Satirebehörde zugeteilten Aufgaben werden von jeder einzelnen Unterbehörde stets mit größter Sorgfalt und Ehrerbietung der Satirebehörde gegenüber durchgeführt. Mehr Informationen zu den Unterbehörden erhalten Sie hier.

Um die unabhängige Arbeit der Satirebehörde zu gewährleisten, erhält die Satirebehörde die generös finanzielle und kontinuierlich servile Unterstützung ihrer Wohltäter, der Schirmherren auch bei schlechtem Wetter. Die Satirebehörde erfreut sich über die internationale und diametral-demokratische Kooperation. Mehr über die Schirmherren erfahren Sie hier.

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