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Instagram: Die Satirebehörde erweitert ihre sozialen Netzwerke

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Sehr geehrte Nutzer von sozialen Netzwerken,

nach § 18 Absatz 3 SatGB entscheidet die Satirebehörde über ihre sozialen Netzwerke. Deshalb erweitert sie ihr Repertoire an Mitmachweb-Konten und erfüllt ihre Aufgaben nun zusätzlich auf Instagram.

Damit reagiert die Satirebehörde auch auf die Kritik der letzten Wochen, dass ihre Praktikanten zu wenig Überstunden leisten würden.

Auf Instagram dürfen Sie denselben Inhalt wie auf Facebook und Twitter erwarten. Darüber hinaus werden regelmäßig Paragraphen aus dem Satiregesetzbuch veröffentlicht.

Im tiefsten Entsetzen,

Ihre Sachbearbeiter der Satirebehörde