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3G-Regel: Auch bei Anmeldung auf Websites

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Hochverehrte Internetznutzer,

beim Corona-Gipfel wurden die Pandemiepläne für die nächsten Monate beschlossen. Künftig gilt die 3G-Regel – also geimpft, genesen oder getestet. Dieser Beschluss betrifft nicht nur Innenräume, wie Angela Merkel der Satirebehörde nachträglich mitteilte, sondern auch Anmeldungen auf Websites.

Spätestens ab dem 1. September müssen alle Websites mit Anmeldefunktion eine 3G-Abfrage anbieten, sonst droht ein Bußgeld von 7.500 Euro (Korrektur: Der zuständige Sachbearbeiter hat eine 0 vergessen.)

Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich niemand im Internetz mit Covid-19 ansteckt. „Im Neuland haben die Menschen viele Kontakte und das begünstigt neue Corona-Varianten“, so Merkel. „Das müssen wir unterbinden!“ Unter anderem möchte man auch von den Uploadfiltern ablenken, die Website-Betreiber ebenfalls allein und baldig umsetzen müssen, verrät Merkel.

Was Internetznutzer bald beachten müssen

Wenn Sie in Zukunft Internetzseiten aufsuchen wie Facebook oder Amazon und auf ihr Kundenkonto zugreifen möchten, werden Sie im Loginbereich aufgefordert, einen Impfnachweis, Nachweis einer durchgemachten Infektion oder negativen Corona-Test hochzuladen. Die Überprüfung dauert in der Regel nicht länger als 72 Stunden.

Sie können Ihren Nachweis auch in ein Antivirenprogramm wie Kaspersky oder McAfee hochladen und dieses mit der entsprechenden Website verbinden. So müssen Sie Ihre Gesundheit nicht auf jeder Website erneut bestätigen.

Wichtig: Auf allen Internetzseiten gilt weiterhin das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, sofern Sie sich in Innenräumen befinden. Unterwegs mit dem Smartphone entfällt die Regel. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann zu einer permanenten Kontoschließung führen.

Konsequenzen für positiv Getestete

Positiv Getesteten wird keine Quarantänepflicht auferlegt, auch nicht bei einem hohen Inzidenzwert. Merkel erklärt nämlich: „Das wäre kontraproduktiv, da die betroffene Person zu Hause guten Zugang zum Neuland hat und mit dem Account eines Geimpften unsere gut überlegte 3G-Regel umgehen könnte.“

Stattdessen setze man auf die Hilfe von Internetz-Providern. „Wir sperren der betroffenen Person den Neulandzugang für vierzehn Wochen. Dann hat sich das auch“, so Merkel.

Kritiker werfen der Kanzlerin vor, dass diese Ausweitung der 3G-Regel die Aktivitäten im Darknetz steigern dürften.

Wir können aber entwarnen: Für die Satirebehörde brauchen Sie die 3G-Regel nicht beachten. Schließlich können Sie sich nicht auf unserer Seite anmelden. Um mit uns in sozialen Netzwerken zu interagieren, müssen Sie jedoch die 3G-Regel befolgen.

Im tiefsten Entsetzen,

Ihre Sachbearbeiter der Satirebehörde