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Illegaler Satiriker: Jan Böhmermann verliert Satire-Erlaubnis

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Sehr geehrte Freunde legaler Satire, wenig geehrter Jan Böhmermann,

wer austeilt, muss auch einstecken können. Die Satirebehörde musste feststellen, dass sich seit der Satirekritik zu Jan Böhmermanns Twitterauftritt und der freundlichen Empfehlung, eine Twitterpause einzulegen, wenig gebessert hat. Im Gegenteil: Jan Böhmermann wollte sich der Satirekritik der Satirebehörde entziehen und jeglichen Kontakt zu ihr beenden.

Immerhin ist Herr Böhmermann seinem Motto „Leave quietly“ treu geblieben. Dies mildert allerdings nicht die nun folgende behördliche Konsequenz. Denn die Frist, um den Vorgang rückgängig zu machen und sich der Satirekritik zu stellen, ist am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, abgelaufen.

Die behördliche Konsequenz

Nach einer akribischen Beurteilung der Straftat und dem Hinzuziehen des Aspekts, dass dies nicht das erste Mal ist, dass sich Herr Böhmermann einer Kritik entziehen möchte (wie das Ethno-Satiremagazin Noktara berichtet), verhängt die Satirebehörde die einzig angemessene Strafe.

Hiermit wird Jan Böhmermann nach § 6 Absatz 2 SatGB die Satirefähigkeit per Vollstreckungsbefehl aberkannt. Damit gilt Herr Böhmermann von heute an als illegaler Satiriker. Die Satirebehörde überprüft die Gültigkeit dieses Sachverhalts turnusgemäß in den nächsten 36 Monaten.

Wenn Sie weiterhin Inhalte des illegalen Satirikers konsumieren, machen Sie sich zwar nicht strafbar, allerdings beweisen Sie damit schlechten Geschmack – und das möchte nun wirklich niemand. Bei Anmerkungen oder Kritik hierzu wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Ombudsmann Guido-Bodo Höcke.

Im tiefsten Entsetzen,

Ihre Sachbearbeiter der Satirebehörde