Heizungsgesetz: Obdachlose nicht betroffen
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Umstrittenes Heizungsgesetz: Obdachlose offenbar nicht betroffen

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Hochverehrte Bürger mit und ohne Dach über dem Kopf,

Auf X (ehemals Twitter) wurde das Heizungsgesetz im Vorfeld vielfach kritisiert. Das Ende der Debatte stellte BK (Bundeskanzler, nicht Burger King) Olaf S. sicher, indem er sich der Öffentlichkeit mit einer Augenklappe präsentierte und die bundesweite X-Gemeinde nur noch über das modische Accessoire von S. konferierte. Grund dafür war ein Jogging-Unfall … Wir verstehen auch nicht.

Mittlerweile ist die Klappe ab und die Bundesregierung hat das lang diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Erneuerbaren Heizen final beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent (das sind etwas weniger als Zweidrittel von Hundert) erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Aber was bedeutet das Heizungsgesetz für Obdachlose und diejenigen, die sich als solche fühlen?

„Obdachlose sollen sich beteiligen!“

Wie der nach Monaten der Abwesenheit das Amt des Bundeskanzlers wieder bekleidende Bundeskanzler Olaf S. gemeinsam mit dem Bruder von Hinrich Habeck erklärt, sollen Menschen ohne Dach über dem Kopf selbstredend nicht vom GEG betroffen sein. Hinrich Habecks Bruder verdeutlichte, dass das auch für diejenigen gelte, die kurzzeitig eine Art Pause vom Wohnen einlegen. „Diese Leute sind nicht obdachlos, aber sie hören auf, zu wohnen.“

Mieter und Vermieter fühlen sich vor den Kopf gestoßen. „Obdachlose sollen sich bei Modernisierungsmaßnahmen gefälligst beteiligen!“, heißt es in einem gemeinsamen offenen Brief an den BK (Bundeskanzler, nicht Bankkonto). Schließlich würden alle zusammen anpacken müssen, um im besten Deutschland zu leben, das es jemals gegeben hat.

Ex-Augenklappen-Olaf sagte dazu, dass die Obdachlosen-Debatte ein totes Pferd sei. Auch der Ehemann der Schriftstellerin Andrea Paluch hat irgendetwas dazu gesagt. Christian Lindner äußerte sich indes nicht dazu: Er hatte keine Lust.

Damit ist klar: Obdachlose bleiben weiterhin vom Heizungsgesetz sowie vom Heizen ausgeschlossen.

Weitere (satirische) Informationen zum GEG finden Sie hier.

Hochachtungsvoll

Ihre Sachbearbeiter der Satirebehörde